Mitmachen bei Schulkritik! Schulbuchkritik im Internet-Portal „Schulkritik.de”
 

Bildungsportal Schulkritik

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Selbsthilfe der Schüler, Eltern und Lehrer

Mitmachen bei

Organisation

Alle Inhalte des Schulkritik-Portals (Artikel von Fremdautoren, redaktionelle Beiträge, Infos, Nachrichten, Mitteilungen usw.) werden von der Redaktion des als gemeinnützig anerkannten und eingetragenen Vereins „Schulkritik e.V.” ausgewählt, verfaßt oder bearbeitet. Die ehrenamtlich tätigen Redaktionsmitglieder sind Schüler und deren Eltern, Lehrer an Schulen / Hochschulen und interessierte Bürger. Weitere Mitwirkende, ganz besonders auch Schüler, werden noch gebraucht. Herzlich willkommen!

Wirtschaftliche Aktivitäten sind einem gemeinnützigen Verein nur unter bestimmten Bedingungen und mit Einschränkung gestattet. Der kommerzielle Bereich (Website, Werbung etc.) wird auch aus organisatorischen Gründen vom Schulkritik-Verlag wahrgenommen.

Datenschutz

Informationen über Mißstände an Schulen sind ein äußerst sensibles Thema – um so mehr, weil bei Schulkritik auch minderjährige Schüler mitwirken. Persönliche Daten über Mitglieder sowie vertrauliche und unveröffentlichte Informationen und e-mail-Adressen werden von Schulkritik geheimgehalten, in einer gesondert geschützten, nicht mit dem Internet verbundenen Umgebung verarbeitet, gespeichert, verschlüsselt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Schulkritik hält sich an die Vorschriften der Datenschutzgesetze (BDSG, IuTDG), wird darüber hinausgehend ein Qualitätsmanagement einrichten, externe Kontrollen durchführen lassen und sich um das von der Bundesregierung geplante Datenschutz-Gütesiegel bewerben. Der Datenschutz ist schon jetzt gewährleistet, auch wenn sich Schulkritik (online seit 12.10.2008) noch in einer Aufbau- und Probephase befindet.

Kontakt

Schulkritik hat derzeit ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter. Wir bitten um Kontaktaufnahme über unser e-mail-Formular (am Ende dieses Textes) und bemühen uns um eine baldige Antwort.

Anlaufphase

Die Konzeption von Schulkritik umfaßt das deutsche Bildungssystem mit den staatlichen und privaten Schulen (incl. Vorschulen, Hochschulen). Internationale Zusammenarbeit, u. a. mit Österreich (schulkritik.at), und Austausch mit weiteren EU-Ländern (schulkritik.eu) wird vorbereitet. In der mehrmonatigen Anfangs- und Erprobungsphase liegt der Schwerpunkt auf den zum Abitur führenden Schulen (Gymnasien).

Mitteilungen

Ein Portal wie Schulkritik lebt von Informationen aus der Bevölkerung. Um die Qualität der Bildung zu erhöhen, geht Schulkritik mit gutem Beispiel voran und stellt sehr hohe Anforderungen an sorgfältige Recherche und den Wahrheitsgehalt kritischer Beiträge – ganz besonders bei Vorfällen an Schulen und Vorwürfen an Personen und Behörden.

Seriosität

Zur Veröffentlichung vorgesehene Vorgänge müssen der Wahrheit entsprechen. Nachweise sind vor allem durch Schriftstücke möglich. In Konfliktfällen ist es daher ratsam, sämtliche Vorgänge stets schriftlich zu dokumentieren. Wünschenswert ist eine Äußerung oder Stellungnahme von beiden Konflikparteien. Weitere Absicherung ist durch Aussagen von gleichfalls betroffenen Schülern und Eltern denkbar (auch hier, wenn möglich, schriftlich dokumentieren). Sind die Nachweise unzureichend, kann sich evtl. auch Schulkritik in die jeweilige Angelegenheit einschalten. Versuche des Mißbrauchs, denen Schulkritik zweifellos ausgesetzt sein wird, dürften durch das eingerichtete und ständig aktualisierte Kontroll- und Prüfsystem rechtzeitig erkannt und verhindert werden.

Einzuhalten sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, sondern auch weitergehende Aspekte der Ethik und Moral. Informieren Sie sich bitte über Ziele und Konzept von Schulkritik!

 

Hessen ist schon online

 

Hinweise für Autoren

Bitte orientieren Sie sich an den in Schulkritik eingestellten Webseiten. Beiträge sollten nicht länger sein als etwa eine DIN-A4-Seite, Ausnahme: (populär-) wissenschaftliche Artikel (evtl. über mehrere Teile). Die Übersendung erbitten wir per e-mail mit Anlage, z.B. im Textverarbeitungs-Format, möglichst mit Illustration (Foto oder Zeichnung), Abbildung 300 dpi, Strichzeichnung mindestens 800 dpi; tif, eps oder jpg.

Beiträge erscheinen in Schukritik in redaktioneller Verantwortung oder unter dem Namen des Verfassers. Auch anonyme oder pseudonyme Veröffentlichungen sind möglich – hierbei ist Schulkritik jedoch aus rechtlichen Gründen der richtige Name und die Anschrift des Verfassers (Urhebers) mitzuteilen. Kontakt zu Lesern erfolgt nach Wunsch des Autors: z.B. direkt über eine unter dem Beitrag angegebene e-mail-Adresse (mit Schutz vor Spam) oder durch Vermittlung von Schulkritik.

Schulkritik ist nicht verpflichtet, für die Website übersandte Beiträge zu veröffentlichen. Mögliche Gründe reichen von „thematisch unpassend” über „Wortwahl und Stil” bis hin zu „sachlichen Fehlern” oder „Verstoß gegen die Ausschluß-Kriterien”. Prüfung und Entscheidung erfolgen durch die Schul-kritik-Redaktion. Für angenommene Beiträge erhält Schulkritik vom Urheber die Verwertungsrechte für Internet- und Printmedien.

Alle Schulkritik-Mitarbeiter arbeiten gemeinnützig und ehrenamtlich. Eine Zahlung von Autoren-Honorar ist leider nicht möglich. Bereiten Sie Ihre Veröffentlichung sorgfältig vor und geben Sie bitte an, auf welcher Domain des Schulkritik-Portals (z. B. Schul-, Schüler- oder Elternkritik.de; auf einer Bundesland-Seite wie z.B. Schulkritik-NRW.de, Schulkritik-Hessen.de oder wissenschaftlich in Wirkungsnetz.de) der Beitrag erscheinen soll.

Veröffentlichung

Zahlreiche Inhalte sind von einer Veröffentlichung auf den Seiten von Schulkritik ausgeschlossen (Übersicht: nebenstehend unter „Kriterien”).

Publikationen in Schulkritik haben vielfache Wirkung und Nutzen:

Die Bevölkerung (einschließlich der bildungsfernen Schichten) wird stärker in das Schulsystem eingebunden, Schüler, Eltern und auch Lehrer verlieren das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Desinteresse wird abgebaut und Eigeninitiative gefördert. Die Verantwortungsfähigkeit nimmt zu. Außerdem wirken sie vorbeugend und abschreckend – vergleichbar mit einer Strafandrohung bei Fehlverhalten – auf Schulbehörden und ihre Bediensteten, vor allem auf die Schulaufsicht. Unmittelbare Qualitätserhöhung in den Schulen selbst ist die Folge der „Vermeidung von Negativ-Berichten” – ein erster Schritt in Richtung „Fernziel Wettbewerb”. Die Politik erhält den notwendigen Druck, wirksame Reformen voranzutreiben und Worten auch Taten folgen zu lassen. An den Schulen selbst wird der Falschinformation und Legendenbildung unter Unbeteiligten vorgebeugt, die bei der derzeitigen Praxis von Geheimhaltung und Vertuschung von Mißständen die Regel darstellt. Schüler, Eltern und Lehrer, aber auch die Öffentlichkeit werden zusammen mit den Tatsachen auch über die Art und Weise des Konfliktmanagements an der betreffenden Schule informiert. Es bleibt nicht länger verborgen, wie Schulaufsicht und politisch geführte Kultusministerien agieren und reagieren. Reformorientierten Schulen wird die Möglichkeit geboten, ihre Vorteile und Vorzüge einer breiten Allgemeinheit zu präsentieren. Schlechte Schulen können dagegen gemieden werden – von Schülern und Eltern ebenso wie von den Lehrern. Die Qualität der einzelnen Schule, der Aufsichtsbehörden und der Schul- und Bildungspolitik des jeweiligen Bundeslandes lassen sich anhand realer und konkreter Beispiele von jedem Bürger selbst beurteilen – ein deutlicher Unterschied zu den undifferenzierten, undurchsichtigen und wenig hilfreichen Hitparaden mit „Meinungsrankings” über Lehrer und Schulen, wie sie auch im Internet zu finden sind.

Namensnennung

Schulkritik nennt in seinen Veröffentlichungen keine Namen von Schülern, Eltern und auch nicht von Lehrern (siehe nebenstehenden Informationsblock). Orte und Schulen werden stets genannt (Ausnahme: in begründeten Fällen). Verantwortliche Personen, die aufgrund ihrer Amtsstellung oder Funktion in der Öffentlichkeit und in den Medien bei verschiedensten Anlässen präsent sind – in der Hierarchie ab Schulleiter aufwärts – dürfen auch namentlich genannt werden. Wer Verantwortung für die Erziehung von vielen hundert Kindern und Jugendlichen fremder Eltern übernommen hat, auf Schul-Homepages verantwortlich zeichnet und öffentlich Erklärungen abgibt oder abzugeben berechtigt ist, hat sich nach geltender Rechtsprechung auch der öffentlichen Kritik zu stellen.

Namen und Kontaktdaten von Lehrern im Internet

Die Frage, ob der Name eines Beamten (oder Angestellten im öffentlichen Dienst), seine Zuständigkeit, dienstliche Telefonnummer und e-mail-Adresse auch gegen seinen Willen im Internet veröffentlicht werden dürfen, ist vom Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. (AZ 6 K 1729/06.NW) am 6.2.2007 eindeutig bejaht worden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Belästigung oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu befürchten sind.

Dienstliche Daten von Lehrern dienen der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, insbesondere für die Eltern (Erziehungsberechtigte). Die o. g. Daten gehören auch nicht zum geschützten Inhalt der Personalakten, weshalb die Dienststelle solche Mitarbeiterdaten auch in Plänen und Verzeichnissen veröffentlichen darf.

Seit Juni 2005 gilt zudem das Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BT-Drs. 15/4493 und BT-Drs. 15/5606), in dessen Internet-Klausel (§ 11 Abs. 3) die Behörden gehalten sind, Informationsverzeichnisse und vorhandene Organisations- und Aktenpläne über das Internet zugänglich zu machen.

Derzeit sind leider noch nicht alle Schulen bereit, ihre Schul- und Lehrerdaten im Internet zu veröffentlichen.

feedback@schulkritik.de

Werteorientierung und Jugendschutz

Keine Werbung in „Schülerkritik.de”

 

Die Redaktion von Schulkritik e.V. – verantwortlich für den Inhalt des Schulkritik-Portals – hat entschieden, die Möglichkeit der Werbung auf den Schülerseiten nicht wahrzunehmen. Werbeanzeigen würden das Erreichen der Ziele von Schulkritik allein in finanzieller, nicht jedoch in ideeller Weise erleichtern. Auch die übrigen Seiten des Internet-Portals beachten das Wohl der Kinder und Jugendlichen, wobei noch weitere, über die Bestimmungen des JMStV hinausgehende Selbstbeschränkungen bestehen (z. B. bei der Auswahl der Firmenwerbung auf den übrigen Seiten des Schulkritik-Portals).

Verboten nach den Bestimmungen im JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wäre z. B. lediglich solche Werbung, mit der die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, die ihre Entwicklung beeinträchtigt (umfangreicher Index mit zahlreichen Beispielen, u.a. Gewalt, Pornographie) und die u.a. körperliche oder seelische Schäden bewirken kann (z.B. Tabak- / Alkoholwerbung). Selbstverständlich wird von Schulkritik auch das Jugendschutzgesetz beachtet. Die betreffenden Gesetzestexte finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de .

 


Werbung ?

hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion. Sie informiert die Kunden über das vielfältige Warenangebot und hilft ihnen, den Überblick zu behalten. Der Anbieter kann die eigenen Produkte und Dienstleistungen bekannt machen und sich von Konkurrenten absetzen. Schließlich soll die Werbung auch Bedürfnisse wecken, also zum Konsum animieren und den Umsatz steigern. Das Wachstum stärkt die Volkswirtschaft, vergrößert unseren Lebensstandard und hilft, die in der Bankenkrise verzockten Milliarden wieder hereinzuholen.

Das Schulkritik-Portal kann mit den Einnahmen aus der Werbung diese Webseiten gestalten und veröffentlichen – natürlich nur dann, wenn die Anzeigen und Angebote von den Lesern auch beachtet und genutzt werden!

Bestellungen oder Anfragen lassen sich über die Anzeigenwerbung von Schulkritik erledigen.

Helfen Sie uns! Unsere Schüler danken es Ihnen!

 

 

 

 

 

K r i t e r i e n

Das Schulkritik-Portal veröffentlicht auf seinen Webseiten keine Inhalte,

die folgenden Kriterien entsprechen:

Sprachgebrauch – Beleidigende oder sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch und Gotteslästerung;

Diskriminierung jeglicher Art (Personen, Minderheiten, Kranke und Behinderte, Volksgruppen, Religionsgemeinschaften usw.);

Positive Darstellung der Verwendung von Drogen, Glücks- und Computerspielen, Waffen, Tabakwaren oder Alkohol, wenn die Gefahr von Sucht und Mißbrauch besteht;

Gewaltdarstellungen und Gewaltverherrlichung wie Blut und Blutvergießen, Tötung von Menschen und Tieren, Sexuelle Gewalt / Vergewaltigung, absichtliche Verletzung von Menschen und Tieren sowie Sachbeschädigung mit Vorbildcharakter;

Nacktdarstellungen – Sexuell stimulierende Inhalte, Darstellung von Genitalien, Brüsten, Geschlechtsakt usw.;

Schlechte Beispiele – Inhalte, die Kinder oder Jugendliche beeinträchtigen oder ihnen ein schlechtes Beispiel setzen können. Hierzu gehört auch das Leugnen oder die positive Verklärung von Völkermord und nachgewiesenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Deutschland betreffend insbesondere: Nationalsozialismus und DDR).

Chat – einschließlich des gemäßigten, für Kinder und Jugendliche geeigneten Chat;

Gesetzwidriges Verhalten – Inhalte, die mit den Menschenrechten oder den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind.

 

 

aus dem Beitrag: Schulkritik stellt sich vor

(Teil 2: Grundlagen und Methoden)

Die Fristen-Methode

Bei Beschwerden muß mit einer Bearbeitungsdauer der Schulbehörden von bis zu mehreren Monaten gerechnet werden. Wird dann noch Widerspruch eingelegt oder kommt es gar zur Klage, sind bis zu einer Entscheidung einige Jahre vergangen und betroffene Schüler haben die Schule bereits verlassen. Würde bei der Berichterstattung von Schulkritik ebenso verfahren wie zu Anfang, ließen sich die angestrebten Ziele nicht verwirklichen. Schulkritik e.V. hat jedoch in zahlreichen Gesprächen – auch mit Lehrern, Schulleitern und Verwaltungsbeamten – eine praktikable Lösung gefunden:

Schulkritik empfiehlt, Behörden und Politikern in solchen Fällen feste, zeitlich angemessene Bearbeitungsfristen zu setzen, die ein jeder Bürger z. B. vom Finanzamt kennt und unbedingt befolgen sollte. Am Tag nach Fristablauf werden (evtl. mit erneuter Fristsetzung) weitere Maßnahmen eingeleitet, die – im behördlich-politischen, nicht jedoch im persönlich-privaten Umfeld – als „peinlich” oder „äußerst unangenehm” empfunden werden und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sind (Dienstaufsichtsbeschwerde, nächste Beschwerdeinstanz, Kontakt mit Schülern und Eltern, Politikern und Öffentlichkeit, evtl. Einreichen einer Klage oder Strafanzeige usw.). Gleichzeitig könnte die Angelegenheit im Internet erscheinen, was den Druck noch zusätzlich erhöht. So werden die Schulbehörden wie auch die vom Bürger gewählten Volksvertreter zur Beachtung jener Regeln erzogen, zu deren Einhaltung sie selbst den Bürger verpflichtet haben.

Und die Methode funktioniert: Details im Absatz „Es funktioniert” auf der Schulkritik-Eingangsseite.

 


 

Göttinger Erklärung zum Urheberrecht

für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004

Schulkritik e.V. hat die Göttinger Erklärung unterzeichnet (mehr Infos in www.urheberrechtsbuendnis.de ); Auszüge:

„In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! ”

„Bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von Risiken für die private Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.”


Kontakt (e-mail an Schulkritik):

Datenschutz-Hinweise: Bei Schülern genügt der Vorname (es braucht nicht der richtige zu sein!), e-mail ist nur für unsere Antwort erforderlich (bleibt bei uns, wird garantiert nicht weitergegeben!); Bundesland und Ort erleichtern die Einordnung und Bearbeitung (Bildung ist Ländersache!). Angaben von Lebensalter, Schule und Schulform (z. B. Realschule, Gymnasium) wären evtl. hilfreich, bei Erwachsenen ergänzende Angaben (z.B. „Eltern”) oder Beruf (z.B. „Lehrer” oder „Kultusminister”). Falls wir zurückrufen sollen, dann bitte eine Telefonnummer angeben – mehr zum Datenschutz unter „Mitmachen!”.

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