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Bildungsportal
Schulkritik |
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Geduld! |
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der Schüler, Eltern und Lehrer
Mitmachen bei |
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Organisation
Alle Inhalte des
Schulkritik-Portals (Artikel
von Fremdautoren, redaktionelle Beiträge,
Infos, Nachrichten, Mitteilungen usw.)
werden von der Redaktion des als gemeinnützig
anerkannten und eingetragenen Vereins
„Schulkritik e.V.” ausgewählt,
verfaßt oder bearbeitet. Die ehrenamtlich
tätigen Redaktionsmitglieder sind
Schüler und deren Eltern, Lehrer
an Schulen / Hochschulen und interessierte
Bürger. Weitere Mitwirkende, ganz
besonders auch Schüler, werden noch
gebraucht. Herzlich willkommen!
Wirtschaftliche
Aktivitäten sind einem gemeinnützigen
Verein nur unter bestimmten Bedingungen
und mit Einschränkung gestattet.
Der kommerzielle Bereich (Website, Werbung
etc.) wird auch aus organisatorischen
Gründen vom Schulkritik-Verlag wahrgenommen.
Datenschutz
Informationen
über Mißstände an Schulen
sind ein äußerst sensibles
Thema – um so mehr, weil bei Schulkritik
auch minderjährige Schüler mitwirken.
Persönliche Daten über Mitglieder
sowie vertrauliche und unveröffentlichte
Informationen und e-mail-Adressen werden
von Schulkritik geheimgehalten,
in einer gesondert geschützten, nicht
mit dem Internet verbundenen Umgebung
verarbeitet, gespeichert, verschlüsselt
und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Schulkritik hält sich an
die Vorschriften der Datenschutzgesetze
(BDSG, IuTDG), wird darüber hinausgehend
ein Qualitätsmanagement einrichten,
externe Kontrollen durchführen lassen
und sich um das von der Bundesregierung
geplante Datenschutz-Gütesiegel bewerben.
Der Datenschutz ist schon jetzt gewährleistet,
auch wenn sich Schulkritik (online seit
12.10.2008) noch in einer Aufbau- und
Probephase befindet.
Kontakt
Schulkritik
hat derzeit ausschließlich ehrenamtliche
Mitarbeiter. Wir bitten um Kontaktaufnahme
über unser e-mail-Formular (am Ende
dieses Textes) und bemühen uns um
eine baldige Antwort.
Anlaufphase
Die Konzeption von
Schulkritik umfaßt das
deutsche Bildungssystem mit den staatlichen
und privaten Schulen (incl. Vorschulen,
Hochschulen). Internationale Zusammenarbeit,
u. a. mit Österreich (schulkritik.at),
und Austausch mit weiteren EU-Ländern
(schulkritik.eu) wird vorbereitet.
In der mehrmonatigen Anfangs- und Erprobungsphase
liegt der Schwerpunkt auf den zum Abitur
führenden Schulen (Gymnasien).
Mitteilungen
Ein
Portal wie Schulkritik lebt von
Informationen aus der Bevölkerung.
Um die Qualität der Bildung zu erhöhen,
geht Schulkritik mit gutem Beispiel
voran und stellt sehr hohe Anforderungen
an sorgfältige Recherche und den
Wahrheitsgehalt kritischer Beiträge
– ganz besonders bei Vorfällen
an Schulen und Vorwürfen an Personen
und Behörden.
Seriosität
Zur Veröffentlichung
vorgesehene Vorgänge müssen
der Wahrheit entsprechen. Nachweise sind
vor allem durch Schriftstücke möglich.
In Konfliktfällen ist es daher ratsam,
sämtliche Vorgänge stets schriftlich
zu dokumentieren. Wünschenswert ist
eine Äußerung oder Stellungnahme
von beiden Konflikparteien. Weitere Absicherung
ist durch Aussagen von gleichfalls betroffenen
Schülern und Eltern denkbar (auch
hier, wenn möglich, schriftlich dokumentieren).
Sind die Nachweise unzureichend, kann
sich evtl. auch Schulkritik in die jeweilige
Angelegenheit einschalten. Versuche des
Mißbrauchs, denen Schulkritik zweifellos
ausgesetzt sein wird, dürften durch
das eingerichtete und ständig aktualisierte
Kontroll- und Prüfsystem rechtzeitig
erkannt und verhindert werden.
Einzuhalten
sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere das Persönlichkeitsrecht,
sondern auch weitergehende Aspekte der
Ethik und Moral. Informieren Sie sich
bitte über Ziele
und Konzept
von Schulkritik! |
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Hinweise
für Autoren
Bitte orientieren
Sie sich an den in Schulkritik
eingestellten Webseiten. Beiträge
sollten nicht länger sein als etwa
eine DIN-A4-Seite, Ausnahme: (populär-)
wissenschaftliche Artikel (evtl. über
mehrere Teile). Die Übersendung erbitten
wir per e-mail mit Anlage, z.B. im Textverarbeitungs-Format,
möglichst mit Illustration (Foto
oder Zeichnung), Abbildung 300 dpi,
Strichzeichnung mindestens 800 dpi; tif,
eps oder jpg.
Beiträge erscheinen
in Schukritik in redaktioneller
Verantwortung oder unter dem Namen des
Verfassers. Auch anonyme oder pseudonyme
Veröffentlichungen sind möglich –
hierbei ist Schulkritik jedoch
aus rechtlichen Gründen der richtige
Name und die Anschrift des Verfassers
(Urhebers) mitzuteilen. Kontakt zu Lesern
erfolgt nach Wunsch des Autors: z.B. direkt
über eine unter dem Beitrag angegebene
e-mail-Adresse (mit Schutz vor Spam) oder
durch Vermittlung von Schulkritik.
Schulkritik
ist nicht verpflichtet, für die Website
übersandte Beiträge zu veröffentlichen.
Mögliche Gründe reichen von
„thematisch unpassend” über
„Wortwahl und Stil” bis hin
zu „sachlichen Fehlern” oder
„Verstoß gegen die Ausschluß-Kriterien”.
Prüfung und Entscheidung erfolgen
durch die Schul-kritik-Redaktion.
Für angenommene Beiträge erhält
Schulkritik vom Urheber die Verwertungsrechte
für Internet- und Printmedien.
Alle Schulkritik-Mitarbeiter
arbeiten gemeinnützig und ehrenamtlich.
Eine Zahlung von Autoren-Honorar ist leider
nicht möglich. Bereiten Sie Ihre
Veröffentlichung sorgfältig
vor und geben Sie bitte an, auf welcher
Domain des Schulkritik-Portals (z. B.
Schul-, Schüler- oder Elternkritik.de;
auf einer Bundesland-Seite wie z.B. Schulkritik-NRW.de,
Schulkritik-Hessen.de oder wissenschaftlich
in Wirkungsnetz.de) der Beitrag erscheinen
soll. |
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Veröffentlichung
Zahlreiche Inhalte sind von
einer Veröffentlichung auf den Seiten von Schulkritik
ausgeschlossen (Übersicht: nebenstehend
unter „Kriterien”).
Publikationen in Schulkritik
haben vielfache Wirkung und Nutzen:
Die
Bevölkerung (einschließlich der bildungsfernen
Schichten) wird stärker in das Schulsystem eingebunden,
Schüler, Eltern und auch Lehrer verlieren das
Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Desinteresse
wird abgebaut und Eigeninitiative gefördert.
Die Verantwortungsfähigkeit nimmt zu. Außerdem
wirken sie vorbeugend und abschreckend – vergleichbar
mit einer Strafandrohung bei Fehlverhalten –
auf Schulbehörden und ihre Bediensteten, vor
allem auf die Schulaufsicht. Unmittelbare Qualitätserhöhung
in den Schulen selbst ist die Folge der „Vermeidung
von Negativ-Berichten” – ein erster Schritt
in Richtung „Fernziel Wettbewerb”. Die
Politik erhält den notwendigen Druck, wirksame
Reformen voranzutreiben und Worten auch Taten folgen
zu lassen. An den Schulen selbst wird der Falschinformation
und Legendenbildung unter Unbeteiligten vorgebeugt,
die bei der derzeitigen Praxis von Geheimhaltung und
Vertuschung von Mißständen die Regel darstellt.
Schüler, Eltern und Lehrer, aber auch die Öffentlichkeit
werden zusammen mit den Tatsachen auch über die
Art und Weise des Konfliktmanagements an der betreffenden
Schule informiert. Es bleibt nicht länger verborgen,
wie Schulaufsicht und politisch geführte Kultusministerien
agieren und reagieren. Reformorientierten Schulen
wird die Möglichkeit geboten, ihre Vorteile und
Vorzüge einer breiten Allgemeinheit zu präsentieren.
Schlechte Schulen können dagegen gemieden werden
– von Schülern und Eltern ebenso wie von
den Lehrern. Die Qualität der einzelnen Schule,
der Aufsichtsbehörden und der Schul- und Bildungspolitik
des jeweiligen Bundeslandes lassen sich anhand realer
und konkreter Beispiele von jedem Bürger selbst
beurteilen – ein deutlicher Unterschied zu den
undifferenzierten, undurchsichtigen und wenig hilfreichen
Hitparaden mit „Meinungsrankings” über
Lehrer und Schulen, wie sie auch im Internet zu finden
sind.
Namensnennung
Schulkritik nennt in seinen
Veröffentlichungen keine Namen
von Schülern, Eltern und auch nicht von Lehrern
(siehe nebenstehenden Informationsblock). Orte und
Schulen werden stets genannt (Ausnahme: in begründeten
Fällen). Verantwortliche Personen, die aufgrund
ihrer Amtsstellung oder Funktion in der Öffentlichkeit
und in den Medien bei verschiedensten Anlässen
präsent sind – in der Hierarchie ab Schulleiter
aufwärts – dürfen auch namentlich
genannt werden. Wer Verantwortung für die Erziehung
von vielen hundert Kindern und Jugendlichen fremder
Eltern übernommen hat, auf Schul-Homepages verantwortlich
zeichnet und öffentlich Erklärungen abgibt
oder abzugeben berechtigt ist, hat sich nach geltender
Rechtsprechung auch der öffentlichen Kritik zu
stellen.
Namen
und Kontaktdaten von Lehrern im Internet
Die Frage, ob der Name eines
Beamten (oder Angestellten im öffentlichen Dienst),
seine Zuständigkeit, dienstliche Telefonnummer
und e-mail-Adresse auch gegen seinen Willen im Internet
veröffentlicht werden dürfen, ist vom Verwaltungsgericht
Neustadt a.d.W. (AZ 6 K 1729/06.NW) am 6.2.2007 eindeutig
bejaht worden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Belästigung
oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu befürchten
sind.
Dienstliche Daten von Lehrern
dienen der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme,
insbesondere für die Eltern (Erziehungsberechtigte).
Die o. g. Daten gehören auch nicht zum geschützten
Inhalt der Personalakten, weshalb die Dienststelle
solche Mitarbeiterdaten auch in Plänen und Verzeichnissen
veröffentlichen darf.
Seit Juni 2005 gilt zudem das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BT-Drs. 15/4493
und BT-Drs. 15/5606), in dessen Internet-Klausel (§
11 Abs. 3) die Behörden gehalten sind, Informationsverzeichnisse
und vorhandene Organisations- und Aktenpläne
über das Internet zugänglich zu machen.
Derzeit sind leider noch nicht
alle Schulen bereit, ihre Schul- und Lehrerdaten im
Internet zu veröffentlichen.
feedback@schulkritik.de |
Werteorientierung und
Jugendschutz
Keine
Werbung in „Schülerkritik.de”
Die Redaktion von Schulkritik
e.V. – verantwortlich für den Inhalt des
Schulkritik-Portals – hat entschieden,
die Möglichkeit der Werbung auf
den Schülerseiten
nicht wahrzunehmen. Werbeanzeigen
würden das Erreichen der Ziele von Schulkritik
allein in finanzieller, nicht jedoch in ideeller Weise
erleichtern. Auch die übrigen Seiten des Internet-Portals
beachten das Wohl der Kinder und Jugendlichen, wobei
noch weitere, über die Bestimmungen des JMStV
hinausgehende Selbstbeschränkungen bestehen (z.
B. bei der Auswahl der Firmenwerbung auf den übrigen
Seiten des Schulkritik-Portals).
Verboten nach den Bestimmungen
im JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wäre
z. B. lediglich solche Werbung, mit der die Unerfahrenheit
von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, die
ihre Entwicklung beeinträchtigt (umfangreicher
Index mit zahlreichen Beispielen, u.a. Gewalt, Pornographie)
und die u.a. körperliche oder seelische Schäden
bewirken kann (z.B. Tabak- / Alkoholwerbung). Selbstverständlich
wird von Schulkritik auch das Jugendschutzgesetz beachtet.
Die betreffenden Gesetzestexte finden Sie auf der
Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
.
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Werbung ?
hat in unserer
Gesellschaft eine wichtige Funktion. Sie informiert
die Kunden über das vielfältige Warenangebot
und hilft ihnen, den Überblick zu behalten.
Der Anbieter kann die eigenen Produkte und Dienstleistungen
bekannt machen und sich von Konkurrenten absetzen.
Schließlich soll die Werbung auch Bedürfnisse
wecken, also zum Konsum animieren und den Umsatz
steigern. Das Wachstum stärkt die Volkswirtschaft,
vergrößert unseren Lebensstandard und
hilft, die in der Bankenkrise verzockten Milliarden
wieder hereinzuholen.
| Das
Schulkritik-Portal kann mit den Einnahmen
aus der Werbung diese Webseiten gestalten
und veröffentlichen – natürlich
nur dann, wenn die Anzeigen und Angebote von
den Lesern auch beachtet und genutzt werden!
Bestellungen
oder Anfragen lassen sich über
die Anzeigenwerbung von Schulkritik
erledigen.
Helfen
Sie uns! Unsere Schüler danken es Ihnen! |
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K r i t e r i e n
Das Schulkritik-Portal
veröffentlicht auf seinen Webseiten keine
Inhalte,
die folgenden
Kriterien entsprechen:
Sprachgebrauch
– Beleidigende oder sexualisierte Sprache, derber
Sprachgebrauch und Gotteslästerung;
Diskriminierung
jeglicher Art (Personen, Minderheiten, Kranke und Behinderte,
Volksgruppen, Religionsgemeinschaften usw.);
Positive Darstellung
der Verwendung von Drogen, Glücks- und Computerspielen,
Waffen, Tabakwaren oder Alkohol, wenn die Gefahr von
Sucht und Mißbrauch besteht;
Gewaltdarstellungen und
Gewaltverherrlichung wie Blut und Blutvergießen,
Tötung von Menschen und Tieren, Sexuelle Gewalt
/ Vergewaltigung, absichtliche Verletzung von Menschen
und Tieren sowie Sachbeschädigung mit Vorbildcharakter;
Nacktdarstellungen
– Sexuell stimulierende Inhalte, Darstellung von
Genitalien, Brüsten, Geschlechtsakt usw.;
Schlechte Beispiele
– Inhalte, die Kinder oder Jugendliche beeinträchtigen
oder ihnen ein schlechtes Beispiel setzen können.
Hierzu gehört auch das Leugnen oder die positive
Verklärung von Völkermord und nachgewiesenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Deutschland betreffend
insbesondere: Nationalsozialismus und DDR).
Chat –
einschließlich des gemäßigten, für
Kinder und Jugendliche geeigneten Chat;
Gesetzwidriges Verhalten
– Inhalte, die mit den Menschenrechten
oder den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar
sind. |
| aus dem
Beitrag: Schulkritik
stellt sich vor
(Teil
2: Grundlagen und Methoden)
Die
Fristen-Methode
Bei Beschwerden muß mit
einer Bearbeitungsdauer der Schulbehörden von bis
zu mehreren Monaten gerechnet werden. Wird dann noch
Widerspruch eingelegt oder kommt es gar zur Klage, sind
bis zu einer Entscheidung einige Jahre vergangen und
betroffene Schüler haben die Schule bereits verlassen.
Würde bei der Berichterstattung von Schulkritik
ebenso verfahren wie zu Anfang, ließen sich die
angestrebten Ziele nicht verwirklichen. Schulkritik
e.V. hat jedoch in zahlreichen Gesprächen –
auch mit Lehrern, Schulleitern und Verwaltungsbeamten
– eine praktikable Lösung gefunden:
Schulkritik empfiehlt,
Behörden und Politikern in solchen Fällen
feste, zeitlich angemessene Bearbeitungsfristen zu setzen,
die ein jeder Bürger z. B. vom Finanzamt kennt
und unbedingt befolgen sollte. Am Tag nach Fristablauf
werden (evtl. mit erneuter Fristsetzung) weitere Maßnahmen
eingeleitet, die – im behördlich-politischen,
nicht jedoch im persönlich-privaten Umfeld –
als „peinlich” oder „äußerst
unangenehm” empfunden werden und mit erheblichem
Arbeitsaufwand verbunden sind (Dienstaufsichtsbeschwerde,
nächste Beschwerdeinstanz, Kontakt mit Schülern
und Eltern, Politikern und Öffentlichkeit, evtl.
Einreichen einer Klage oder Strafanzeige usw.). Gleichzeitig
könnte die Angelegenheit im Internet erscheinen,
was den Druck noch zusätzlich erhöht. So werden
die Schulbehörden wie auch die vom Bürger
gewählten Volksvertreter zur Beachtung jener Regeln
erzogen, zu deren Einhaltung sie selbst den Bürger
verpflichtet haben.
Und die Methode funktioniert:
Details im Absatz „Es funktioniert” auf
der Schulkritik-Eingangsseite. |
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Göttinger Erklärung
zum Urheberrecht
für Bildung
und Wissenschaft vom 5. Juli 2004
Schulkritik e.V.
hat die Göttinger Erklärung unterzeichnet
(mehr Infos in www.urheberrechtsbuendnis.de
);
Auszüge:
„In einer
digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft
muss der Zugang zur weltweiten Information für
jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke
der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
”
„Bei der Umsetzung
der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der
Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter
zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der
Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt.
Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von
Risiken für die private Rechteverwertung und nicht
die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen
Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere
für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die
Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale
der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten
ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.”
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Kontakt
(e-mail
an Schulkritik):
Datenschutz-Hinweise: Bei Schülern
genügt der Vorname (es braucht
nicht der richtige zu sein!), e-mail ist
nur für unsere Antwort erforderlich (bleibt bei
uns, wird garantiert nicht weitergegeben!); Bundesland
und Ort erleichtern die Einordnung und Bearbeitung
(Bildung ist Ländersache!). Angaben von Lebensalter,
Schule und Schulform (z. B.
Realschule, Gymnasium) wären evtl. hilfreich, bei
Erwachsenen ergänzende Angaben (z.B. „Eltern”)
oder Beruf (z.B. „Lehrer”
oder „Kultusminister”). Falls wir zurückrufen
sollen, dann bitte eine Telefonnummer
angeben – mehr zum Datenschutz unter „Mitmachen!”.
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